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Für den Führerschein der Klasse C1 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Sie müssen jedoch zuerst den Führerschein der Klasse B erwerben. Für den Führerschein der Klasse C1E müssen sie vorher die Führerscheine der Klassen B und C1 machen.

Übrigens: Die Führerscheine der Klasse C1 und C1E sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zusatzqualifikation für eine gewerbliche Nutzung

Wenn Sie Ihren Führerschein C1 oder C1E gewerblich nutzen wollen, brauchen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation. Dies gilt, wenn Ihr Führerschein nach dem 10. September 2009 ausgestellt wurde.

Diese Qualifikationen werden nach bestandener Prüfung in Ihren Führerschein eingetragen. Sie gelten für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.