Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch, in dem Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Als verpflichtenden Bestandteil der Anmeldung müssen Sie zudem eine zuvor wahrgenommene gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann nachweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer erstmaligen Anmeldung hat die gesundheitliche Beratung am Ort der für die Anmeldung zuständigen Behörde zu erfolgen.
Die Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahren hat sie eine Gültigkeit von zwei Jahren, für Personen unter 21 Jahren gilt sie ein Jahr.
Die gesundheitliche Beratung muss von prostituierten Personen über 21 Jahren alle zwölf Monate, von prostituierten Personen unter 21 Jahren alle sechs Monate wahrgenommen und nachgewiesen werden.