Inhalt

Bei uns können Sie Darlehen oder Zuschüsse für folgende Maßnahmen erhalten:

  • behindertengerechte Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen
  • sonstige Maßnahmen, durch die eine behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen möglich wird

Sie können außerdem Zuschüsse zu außergewöhnlichen Belastungen beantragen, die mit der Beschäftigung Ihrer schwerbehinderten Arbeitnehmenden verbunden sind, wenn diese von Art und Schwere ihrer Behinderung bei der Arbeit besonders betroffen sind. Das gilt vor allem dann, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet wäre.

(Wenn Sie Ihren Firmensitz in Ratingen oder Velbert haben, sprechen Sie bitte die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei der dortigen Stadtverwaltung an.)