Elektronischer Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel ähnelt in Form und Beschaffenheit einer Bankkarte und enthält einen zusätzlichen Chip mit Ihren persönlichen und biometrischen Daten.
Hierbei ist zu unterscheiden:
Befristete Aufenthaltserlaubnis
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zum Beispiel für folgende Aufenthaltszwecke erteilt:
- Familiennachzug
- Erwerbstätigkeit
- Ausbildung (zum Beispiel Studium oder Sprachkurs) humanitäre Gründe
Niederlassungserlaubnis
Darunter ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der
- zeitlich unbeschränkt ist und
- zur Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit berechtigt.
Im Regelfall wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- sein Lebensunterhalt gesichert ist,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und
- über eine Altersabsicherung verfügt.
Abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten besondere Regelungen für
- ausländische Ehegatten von Deutschen,
- Kinder mit eigenständigem Aufenthaltsrecht,
- Selbstständige,
- Hochqualifizierte oder Aufenthalte aus humanitären Gründen