Was passiert nach der Registrierung?
Nach der Registrierung müssen für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ebenfalls Ihre Fingerabdrücke genommen werden. Sie erhalten sofort eine so genannte Fiktionsbescheinigung, mit der dokumentiert wird, dass Sie sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten. Bereits diese Fiktionsbescheinigung berechtigt Sie zur Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung.
Der elektronische Aufenthaltstitel erhält in der Regel eine Gültigkeit bis zum 04.03.2024. Er wird in Form einer Scheckkarte erteilt und muss zunächst bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Dieser Prozess nimmt einige Wochen in Anspruch. Der elektronische Aufenthaltstitel wird Ihnen nach ca. 6-8 Wochen zugeschickt.