Inhalt

Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland

Es ist wichtig, dass die Behörden, die Sie bei Ihrem weiteren Aufenthalt unterstützen können, wissen, dass Sie hier sind.

Sie werden gebeten, sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro der Stadt anzumelden, in der Sie sich aufhalten. Dies gilt auch, wenn Sie von Verwandten oder Freunden aufgenommen wurden. Bitte erkundigen Sie sich nach den Öffnungszeiten und Modalitäten der Anmeldung, die von Stadt zu Stadt variieren können.

Auch für das Ausländeramt der Kreisverwaltung Mettmann ist es wichtig zu wissen, dass Sie angekommen sind und bleiben wollen.

Ukrainische Staatsangehörige können in aller Regel ohne ein Visum einreisen und dürfen sich bis zu 90 Tagen in Deutschland aufhalten.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 07.03.2022 eine Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlassen. Diese Befreiung gilt für die dort genannten Personengruppen bis einschließlich 23.05.2022. Den Verordnungstext finden Sie hier.

Wenn Sie länger als 90 Tage bzw. über den 23.05.2022 bleiben werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Diesen Antrag können Sie bereits jetzt an das Ausländeramt der Kreisverwaltung Mettmann senden.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in einem vereinfachten Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Antragsformulare finden Sie hier. Wenn Sie den Online-Antrag wählen, können Sie sich die Texte übersetzen lassen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte an ukraine@kreis-mettmann.de.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Fotokopie Ihres Nationalpasses bei.

Wenn Sie zwar aus der Ukraine geflüchtet sind, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, wird neben der Fotokopie Ihres Nationalpasses auch eine Fotokopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine benötigt.

Wenn Sie sich bei Ausbruch des Krieges bereits mit oder ohne Visum erlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben und nun nicht mehr zurückkehren können, stellen Sie bitte ebenfalls einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.