Überwachung der gewerblichen Abfallentsorgung
Der Umgang sowohl mit gefährlichen als auch nicht gefährlichen Abfällen unterliegen den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie weiteren untergesetzlichen Vorschriften.
Die Einhaltung dieser Regelungen unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden.
Für Fragen zur Überwachung der gewerblichen Abfallentsorgung können Sie folgende E-Mail kontaktieren: ueberwachung-uab@kreis-mettmann.de