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Hilfen bei Unwetterkatastrophen

Auf dieser Seite finden Sie Links zu finanziellen Hilfsangeboten, wenn Sie von der Unwetterkatastrophe betroffen sind.

Hilfen für Hochwassergeschädigte

Eine Gruppe von Feuerwehrleuten steht bis zum Knie in den Fluten vor einem vom Hochwasser betroffenen Haus. © Kreis Mettmann

Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirtschaftsbetriebe und Kommunen unbürokratische und schnelle Soforthilfen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Mehr dazu hier:

Soforthilfe | Das Landesportal Wir in NRW.

Das NRW Finanzministerium hat für Unwetter- bzw. Hochwassergeschädigte einen Katastrophenerlass in Kraft gesetzt, der umfangreiche steuerliche Erleichterungen für Betroffene Personen und Unternehmen vorsieht. Weitere Informationen unter

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen.

Die NRW.Bank bietet gewerblichen Antragstellenden (Existenzgründenden, mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe) als Soforthilfe zinsgünstige Darlehen an, mit denen durch das Unwetter bzw. das Hochwasser entstandene Schäden an Maschinen oder Kosten für die durch das Hochwasser bedingten Aufräum- oder Reinigungsarbeiten finanziert werden können. Weitere Informationen unter

https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15260/nrwbank-universalkredit.html.