Impfstart für Über-80-Jährige am 8. Februar
Terminvereinbarung ab 25. Januar möglich
KREIS METTMANN. Ab dem 8. Februar können sich Bürgerinnen und Bürger des Kreises, die 80 Jahre und älter sind, im Impfzentrum des Kreises in Erkrath-Hochdahl gegen Corona impfen lassen. Die Leitungen der kassenärztlichen Vereinigung für die Terminvereinbarung sind ab dem 25. Januar freigeschaltet.
Alle Über-80-Jährigen bekommen deshalb in dieser Woche Post vom Kreis.
"Die Schreiben sind bereits unterwegs", berichtet Landrat Thomas Hendele. "Allerdings wird darin noch der auch vom Land bereits seit Wochen kommunizierte Impfstart für den 1. Februar angekündigt. Umso unglücklicher sind wir, dass wir erst jetzt die Mitteilung vom Land erhielten, dass aufgrund produktionsbedingter Impfstoff-Lieferengpässe der Impfstart in den Impfzentren auf den 8. Februar verschoben werden muss. Das ist sehr ärgerlich – nicht nur für uns, weil wir alles dafür getan haben, den Impfbetrieb starten zu können, sondern noch viel mehr für die zahlreichen Senioren, die sich schnellstmöglich impfen lassen möchten. Wenigstens ändert sich am Termin für den Anmeldebeginn nichts. Ab dem 25. Januar sind die Leitungen zur kassenärztlichen Vereinigung offen."
Der Umschlag, den die Senioren jetzt in ihrem Briefkasten finden, enthält zum einen ein Schreiben von Gesundheitsminister Laumann und zum anderen einen vom Landrat und vom jeweiligen Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin unterschriebenen Begleitbrief.
Alle zusammen empfehlen den Senioren dringend, vom Impfangebot Gebrauch zu machen.
Im Schreiben des Ministers werden außerdem die Möglichkeiten der Terminvereinbarung und der Ablauf im Impfzentrum beschrieben. Demnach können alle Angeschriebenen ab Montag, 25. Januar, zwei Möglichkeiten der kassenärztlichen Vereinigung zur Terminvereinbarung nutzen: am besten online unter www.116117.de oder täglich von 8 bis 22 Uhr telefonisch unter 0800 116117 01. Wegen der starken Nachfrage wird am Telefon mit Wartezeiten zu rechnen sein.
Natürlich können auch Angehörige die Terminbuchung vornehmen. Doppelbuchungen sollten aber unbedingt vermieden werden.
Die Terminbestätigung kommt dann zusammen mit einem Aufklärungsbogen sowie dem Formular für die Einverständniserklärung wiederum per Post.
Ganz wichtig ist, dass niemand ohne Termin zum Impfzentrum fährt, denn die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt. Ebenso wichtig ist deshalb, dass ein vereinbarter Termin auch eingehalten wird.
Wie man zum Impfzentrum kommt, ist dem gemeinsamen Schreiben des Landrates und der Bürgermeister zu entnehmen.
Schon früh kam die Frage auf, wie zwar bewegliche, aber nicht eigenständig mobile Senioren zum Impfzentrum gelangen können. Die dringende Bitte lautet natürlich, nach Möglichkeit die Hilfe von Angehörigen, Nachbarn oder nahestehenden Menschen in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam appellieren Landrat Thomas Hendele und die Bürgermeister deshalb an die Bevölkerung: "Sie können Ihren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen großen Dienst erweisen, wenn Sie ihnen eine Fahrgelegenheit anbieten."
Für Senioren, die auf keinerlei Unterstützung bei der Anreise zum Impfzentrum zurückgreifen können, bieten die kreisangehörigen Städte ebenfalls Lösungen an. Entsprechende Telefonnummern finden sich im Schreiben des Landrates und der Bürgermeister.
Zum Impftermin sind dann die Terminbestätigung, der Personalausweis und (sofern vorhanden) der Impfpass mitzubringen. Im Impfzentrum herrscht Maskenpflicht. Erste Station im Impfzentrum ist die Anmeldung, wo die Impfberechtigung überprüft wird. Anschließend besteht die Möglichkeit, sich noch einmal genauer über die Impfung zu informieren und ggf. ein Gespräch mit einem Arzt zu führen. Dann folgt auch schon die Impfung – ein kleiner Piks in den Oberarm. Die Impfung wird in den Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung eingetragen. Nach der Impfung hält man sich noch eine Weile zur Beobachtung in einem Wartebereich auf. Und das war's dann auch schon – bis zur zweiten Impfung drei Wochen später. Der zweite Termin wird übrigens bei der Vereinbarung des ersten Impftermins gleich mit vergeben.