Monheimer Eisbahn mit Coronaschutzverordnung nicht vereinbar
Kreis weist Stadt an, Betrieb zu unterbinden
MONHEIM AM RHEIN. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Gesundheitsministerium des Landes (MAGS) hat der Kreis noch am Abend (2. Dezember) die Stadt Monheim angewiesen, unverzüglich den Betrieb der Eislaufbahn im Rahmen der Aktion 6. Monheimer Sternenzauber zu unterbinden – soweit es sich nicht um eine Nutzung im Rahmen des Schulsports handelt.
Nach übereinstimmender Auffassung aller Aufsichtsbehörden – Kreis, Bezirksregierung und MAGS – handelt es sich bei der Eisbahn weder um einen Spielplatz noch um eine Sportanlage für den Individualsport, sondern um eine Freizeiteinrichtung, die im Sinne der Coronaschutzverordnung nicht betrieben werden darf. Von dem Verbot ausgenommen ist laut Coronaschutzverordnung lediglich der Betrieb von Einrichtungen für die in der Verordnung genannten Ausbildungsangebote (Sportunterricht der Schulen). Die Nutzung durch Kindertagesstätten sieht die Ausnahmeregelung der Verordnung nicht vor.
Der Kreis erachtet die Weisung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als erforderlich – auch weil durch die Regelungen der Coronaschutzverordnung dem überragend wichtigen Rechtsgut des Bevölkerungsschutzes Rechnung getragen wird.