Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder Apotheker eine Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.
Auch der Wechsel einer Filialleitung muss durch den Betreiber der Apotheke bei uns angezeigt werden.
Die nötigen Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Die jeweils zu verwendenden Vordrucke finden Sie unter "Formulare zum Download".