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Kreis unterstützt Gastronomie am neanderland STEIG

500.000 Euro Corona-Hilfe für 100 Betriebe

KREIS METTMANN. Bis zu 100 gastronomischen Betrieben, die durch ihre Nähe zum neanderland STEIG einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität dieses Wanderweges leisten, will der Kreistag jetzt mit einer Förderung von 5.000 Euro je Betrieb zur Abmilderung coronabedingter Einbußen unter die Arme greifen. 500.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.
Seit der Einweihung des neanderland STEIGs vor sieben Jahren vermarktet der Kreis Mettmann mit seiner touristischen Marke „neanderland“ den Fernwanderweg. In dieser Zeit hat sich der neanderland STEIG zum Premiumprodukt des neanderlands mit einer immer größeren Bekannt- und Beliebtheit entwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil für diese positive Entwicklung war die vielfältige und regionaltypische Gastronomie entlang des neanderland STEIGs.
Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie soll nun die Marke neanderland in allen zehn kreisangehörigen Städten durch Stärkung des Premiumproduktes neanderland STEIG gestützt werden. Daher sollen die nahe am neanderland STEIG gelegenen gastronomischen Betriebe eine Corona-Hilfe durch den Kreis Mettmann erhalten, um den neanderland STEIG und damit die Marke neanderland gezielt und nachhaltig zu stützen.

Zu den förderungswürdigen heimischen gastronomischen Betrieben zählen Restaurants, Schankwirtschaften, Cafés, Eisdielen sowie Imbissbetriebe mit Sitzplätzen und Sanitäranlagen.
Ausgeschlossen sind Hotelbetriebe sowie gemischte Gastronomie- und Hotelbetriebe, Bars und Vergnügungslokale, Caterer, Discotheken und Tanzlokale, reine Stehimbisse, Kantinen und Trinkhallen sowie Betriebe mit reinem Außerhausverkauf und reine Lieferdienste. Auch national und/oder international agierende Unternehmen sind ausgenommen.
Die folgenden Bedingungen müssen von den zugelassenen Betrieben erfüllt sein:
• Der Betrieb liegt im Kreis Mettmann.
• Die Förderung muss beantragt werden.
• Bewilligt werden die Anträge der 100 Betriebe, die in einem Radius von 500 Metern am nächsten zum neanderland STEIG (nur Hauptweg, weder Zuweg noch Entdeckerschleife) gelegen sind. Maßgeblich ist die vom Vermessungs- und Katasteramt des Kreises ermittelte Luftlinienentfernung.

Das Antragsformular gibt es ab dem 3. August unter www.sonderlage-kreis-mettmann.de . Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist per Post an den Kreis Mettmann, Amt für Tourismus und Kultur, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann zu senden. Auch der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Kreishaus ist möglich.
Der Abgabe der Anträge ist zulässig von Montag, 3. August, bis einschließlich Sonntag, 16. August, um 24.00 Uhr. Es zählt der Poststempel bzw. die Abgabe am Nachtbriefkasten.
Rückfragen beantworten Arne Jährling und Anette Pesler vom Team Tourismus des Kreises telefonisch unter 02104/992070 und 02104/992053 oder per Mail unter gastrohilfe-neanderlandsteig@kreis-mettmann.de .

24.07.2020