Durch Änderungen der Bauordnung NRW erfolgt der Hinweis hierauf nicht mehr automatisch im Beteiligungsverfahren. Sie selbst müssen Ihre baulichen Maßnahmen - auch baugenehmigungsfreie Vorhaben - auf mögliche artenschutzrechtliche Konflikte prüfen (lassen).
Nutzen Sie hierfür die angegebene Prüfliste zum Artenschutz.
Sollten artenschutzrechtliche Konflikte vorliegen (unter anderem im Hinblick auf Tötungs-, Verletzungs- und Störungsverbote, Schutz von Lebensstätten, oder Ähnlichem), informieren Sie bitte so früh wie möglich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.
Ansprechpersonen nach Städten und Vorhaben
Bei der Unteren Naturschutzbehörde (baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 Bauordnung fü das Land NRW (BauONRW) und baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB):
Frau Hanst-Usorasch | Haan, Hilden |
Frau Krasser | Erkrath, Mettmann |
Frau Schäfer | Velbert |
Herr Schmidt | Ratingen |
Herr Eckel | Heiligenhaus, Langenfeld, Monheim am Rhein, Wülfrath |
Bei der Oberen Bauaufsichtsbehörde (baugenehmigungspflichtige Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch)
Frau Grulke | Ratingen, Wülfrath |
Frau Müller | Mettmann, Monheim am Rhein |
Frau Fierenkothen-Miesen |
Heiligenhaus, Hilden, Velbert |
Frau Müschenborn |
Erkrath, Haan, Langenfeld |