Hauptwanderweg im Neandertal ist unterbrochen
KREIS METTMANN. Die Eigentümerin der Winkelsmühle hat der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann mitgeteilt, dass sie auf ihrem Grundstück Arbeiten für eine Gartenumgestaltung begonnen hat. Der Hauptwanderweg im Neandertal ist deshalb aktuell an der Winkelsmühle unterbrochen.
Die untere Naturschutzbehörde erklärt dazu:
• Gartenumgestaltungen in Form von Entsiegelungen oder Anpflanzungen stehen einem Grundstückseigentümer grundsätzlich frei.
• Für Gartenbauarbeiten sind in diesem Zusammenhang nur temporäre Absperrmaßnahmen zulässig, die der Verkehrssicherung dienen.
• Solange an der Winkelsmühle über das private Grundstück ein Wanderweg (hier A 1 bzw. X 30 bzw. Entdeckerschleife des Neanderlandsteigs) existiert, besteht dort gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW ein Betretungsrecht für die Allgemeinheit. Dies wurde im vorliegenden Fall verwaltungsgerichtlich festgestellt. Eine Sperrung des vorhandenen Weges durch die Eigentümer ist unzulässig.
• Sofern ein Weg allerdings vollständig entfernt wird und nicht mehr existiert, erlischt das Betretungsrecht für die Allgemeinheit, denn es erstreckt sich nur auf vorhandene Wege.
Nach Abschluss der Umgestaltungsmaßnahmen durch die Grundstückseigentümerin wird die untere Naturschutzbehörde die Situation neu bewerten.