Erlaubnispflichtige Grundwassernutzung:
- Trinkwasserbrunnen mit denen Dritte, also Mieter oder Pächter, versorgt werden.
- Brauchwasserbrunnen zur gewerblichen Nutzung (z.B. Gärtnereien, Golfplätze, …)
Anzeigepflichtige Grundwassernutzung:
- Trinkwasserbrunnen zur Eigenversorgung
- Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung (Privater Einzelhaushalt)