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Wurde Ihnen das Dokument der allgemeinen Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) gestohlen oder haben Sie es verloren, können Sie bei uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

Unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie dann beim Hersteller die Ersatzausstellung der allgemeinen Betriebserlaubnis beantragen.

Wenn es das herstellende Unternehmen Ihres Fahrzeugs nicht mehr gibt, erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erstellung eines Gutachtens zur späteren Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.

Wichtig: Nach Erstellung des Gutachtens müssen Sie zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis nochmals zur Zulassungsstelle kommen.