Kreisverwaltung berät bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht
KREIS METTMANN. Bürger aus dem Kreis Mettmann, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben oder einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchten, müssen damit nicht unbedingt zum Sitz des Amtes für Menschen mit Behinderungen (ehemals Versorgungsamt) in Mettmann fahren. Einmal im Monat nämlich entsendet die Kreisverwaltung Mitarbeiter nach Velbert und Hilden, wo dann in den Rathäusern Sprechstunden angeboten werden.
Sachkundige Ansprechpartner sind normalerweise an jedem ersten Mittwoch im Monat in Velbert und an jedem zweiten Mittwoch in Hilden vor Ort. Da im Januar der erste Mittwoch auf einen Feiertag (Neujahr) fällt, finden ausnahmsweise sowohl die Sprechstunden in Hilden als auch die in Velbert am zweiten Mittwoch, also am 8. Januar, statt. Sprechzeiten sind jeweils von 8.00 bis 13.30 Uhr.
Neue Schwerbehindertenausweise können in den Sprechstunden leider nicht ausgestellt werden, da die Ausweise zentral per EDV ausgestellt werden. Antragsformulare gibt es in den städtischen Bürgerbüros. Den fertigen Ausweis erhält der Antragsteller dann per Post. Wer seinen Schwerbehindertenausweis lediglich verlängern möchte, kann dies ebenfalls im Bürgerbüro erledigen lassen.
Selbstverständlich kann man sich mit seinen Anliegen auch direkt an das Amt für Menschen mit Behinderungen (Abteilung Behinderung und Ausweis) in Mettmann, Schwarzbachstr. 10, Tel. 02104/993410, wenden. Öffnungszeiten: dienstags bis donnerstags von 7.30 bis 12.00 Uhr, außerdem dienstags und mittwochs von 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags von 13.00 bis 17.30 Uhr.