Braucht es neue Spielregeln für das Umgangsrecht in Fällen häuslicher Gewalt?
Fachtagung des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt
KREIS METTMANN. Mehr als die Hälfte der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Männern lebt mit Kindern zusammen. Die Bedrohung oder Verletzung einer engen Bezugsperson ist für Kinder und Jugendliche mit Angst und Hilflosigkeit, Verlust der inneren Sicherheit und Loyalitätskonflikten verbunden und stellt dadurch eine erhebliche psychische Belastung bis hin zur Gefahr der Traumatisierung dar.
Mit der diesjährigen Fachtagung wollte der Runde Tische gegen häusliche Gewalt im Kreis Mettmann zu einer Sensibilisierung der beteiligten Professionen und zu einer verstärkten Diskussion und Kooperation der Fachkräfte in diesem Bereich anregen, um künftig den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Jugendlichen besser Rechnung tragen zu können. Denn selbst wenn dem gewaltausübenden Elternteil das Sorgerecht aberkannt wird, bleibt das Recht auf Umgang mit dem eigenen Kind hiervon in aller Regel unberührt. In Fällen häuslicher Gewalt verlangen daher die physischen und psychischen Gewaltfolgen und der Gewaltschutzanspruch des Kindes eine sorgfältige Abwägung folgender Aspekte: Stellenwert des Kontakterhalts zum gewalttätigen Elternteil für die kindliche Entwicklung, Gefahr erneuter Belastungen und Gewalt für das Kind bei Umgangskontakten und mögliche Kindeswohlbeeinträchtigung durch Kontaktunterbrechung.
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass das Miterleben häuslicher Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung anerkannt wird.
Der Runde Tisch als Zusammenschluss vieler engagierter Fachkräfte arbeitet bereits seit vielen Jahren daran, die gesellschaftliche Situation von Gewaltbetroffenen zu verbessern. Um eine erfolgreiche Arbeit mit nachhaltiger Wirkung zu leisten, werden immer wieder verschiedene Ebenen des Gewaltschutzes beleuchtet und die Vernetzung der beteiligten Stellen intensiviert. Weitere Informationen gibt es bei der Gleichstellungsstelle des Kreises unter gleichstellungsstelle@kreis-mettmann.de, Tel. 02104/991023.