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Geschützte Tier- und Pflanzenarten sind keine Souvenirs

Exotische Mitbringsel, auf deren Kauf man lieber verzichten sollte:

KREIS METTMANN. Ein schönes Souvenir aus einem unvergesslichen Urlaub möchte jeder besitzen. Meist handelt es sich hierbei um vielfach verkaufte Mitbringsel, die lediglich einen ideellen Wert besitzen. Bei einigen zum Kauf angebotenen Andenken ist jedoch Vorsicht geboten.
Nicht selten kommt für den ahnungslosen Touristen das böse Erwachen erst zu Hause, wenn sich nämlich herausstellt, dass das kleine Mitbringsel zu den besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gehört. Diese Arten dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes aus- und in die Bundesrepublik eingeführt werden. In den meisten Fällen, insbesondere bei lebenden Tieren und Pflanzen, ist auch noch eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Wenn die Ausfuhr ohne Genehmigung vom Zoll entdeckt wird, wird das eingeführte Souvenir direkt beschlagnahmt, und hohe Bußgelder, meist sogar Strafverfahren, kommen auf den Urlauber zu.
Besonders in orientalischen oder asiatischen Ländern sollte deshalb insbesondere ein Kauf von Tieren und Pflanzen sorgfältig durchdacht sein. Wenn einem zum Beispiel auf einem ägyptischen Basar eine kleine, possierliche Schildkröte angeboten wird, kann es sich dabei sehr wohl um die Ägyptische Landschildkröte handeln. Weil diese jedoch zu den streng geschützten Tieren gehört, ist sie durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter besonderen Schutz gestellt worden und unterliegt einem absoluten Vermarktungsverbot.
Andere Beispiele für beliebte Reisesouvenirs sind wertvolle Schlangenledergürtel, bemalte Vogelfedern oder am Strand gefundene Riesenmuscheln.
Ebenfalls problematisch ist die Einfuhr von Krokodilledertaschen, Schnitzereien aus Elfenbein, exotischen Fellen, Orchideen, Kakteen oder Schmuckstücken aus Korallen, denn auch diese unterliegen dem Artenschutz und dürfen deshalb nicht gehandelt werden. Viele Urlauber sind sich nicht bewusst, dass einige am Strand gefundene Muscheln oder Korallen geschützt sind. Andere handeln aus falsch verstandenem Mitleid und kaufen kleine Schlangen oder Krokodile, um sie aus engen Käfigen zu befreien.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann bittet deshalb alle Urlauber, sich beim Souvenirkauf zu vergewissern, ob es sich auch wirklich nicht um eine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart handelt. Am besten ist es, generell auf den Kauf von Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Erzeugnissen zu verzichten. Unliebsame Überraschungen können so vermieden werden.
Fragen zu diesem Thema, aber auch zum Artenschutz im Allgemeinen beantwortet die Untere Naturschutzbehörde, Tel. 02104/99-2815. Bei konkreten Fragen zur Ein- und Ausfuhr geschützter Arten kann man sich direkt an das Bundesamt für Naturschutz in Bonn wenden, Tel. 0228/84910, Internet: www.bfn.de .

15.07.2019