Was wird gefördert?
- Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung, Einbau von Heizungen und Warmwasseranlagen, Erneuerung von Fenster und Türen und Einbau von Photovoltaikanlagen zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs.
- Modernisierungsmaßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit wie Anpassung von Bädern, Balkonen und Terrassen sowie Veränderung der Grundrisse um barrierefreie Wohnflächen zu erhalten.
- Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens wie Einbau von Sicherheitstechnik als Einbruchschutz oder Verbesserung der Beleuchtung und Einbau von Bewegungsmeldern.
Wie wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bis zu 220.000 € zur Verfügung zu 0,0 % für die ersten 5 Jahre dann 0,5 % bis zum Ablauf der Zweckbindung.
Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.
Der Tilgungsnachlass beträgt 25 % für die Einkommensgruppe A und 15% für die Einkommensgruppe B.
Für die Modernisierungsmaßnahmen für Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige beträgt der Tilgungsnachlass 50%.