Verlängerung / Jagdschein abgelaufen
Verlängern lassen können Sie Ihren Jagd- oder Falknerjagdschein bereits ab dem 01. Januar des Jahres, in welchem Ihr Jagdschein ausläuft. Die Jagdscheinverlängerung erfolgt nur nach Terminvereinbarung.
Ersterteilung
Die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins nach erfolgreich bestandener Prüfung beantragen Sie an bei der Unteren Jagdbehörde.
Wohnortwechsel
Hinweis: Gemäß § 17 | Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich, wer eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Sind Sie in den Kreis Mettmann zugezogen, melden Sie sich bitte nach Ihrer behördlichen Ummeldung, immer bei der Unteren Jagdbehörde, damit Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheins im Kreis Mettmann geführt sind und die Adressänderung in Ihren Jagdschein eingetragen werden kann.
Sind Sie aus dem Kreis Mettmann weggezogen, melden Sie sich bitte bei der Unteren Jagdbehörde ab.
Ersatz eines Jagdscheines
Falls Sie Ihren Jagdschein verloren haben, geben Sie uns bitte sofort Bescheid. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Ersatzscheinheftes können Sie ein Jagdscheindoppel erhalten.