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Regelmäßige Untersuchung eines Fahrzeugs

Die meisten zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen von zugelassenen Prüforganisationen (TÜV,DEKRA, GTÜ, u.a.) untersucht werden.

Als Haltender eines Fahrzeugs müssen Sie dieses regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüfen lassen. Diese Hauptuntersuchung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.

Auch zugelassene Fahrzeuge, die aktuell nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (z.B. abgestellte Fahrzeuge auf Privatgelände), müssen fristgerecht bei technischen Untersuchungen überprüft werden.

Fahrzeuge, die in der Nutzung schweren Belastungen und Laufleistungen unterliegen (Busse, Lastkraftwagen), sind neben der Hauptuntersuchung auch sogenannten Zwischenuntersuchungen zu unterziehen.

Die für die Haupt- und Zwischenuntersuchung vorgegebenen Prüfungstermine sind einzuhalten.

Ursache für die sogenannte Überziehung der Hauptuntersuchung sind sehr oft Nachlässigkeiten des Haltenden. Sie wird hauptsächlich festgestellt durch die Polizeibehörden oder durch die Ordnungsdienste der Kreise und Gemeinden. Sie als Haltender erhalten dann einen Kontrollbericht, auch „Mängelkarte“ genannt.

Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur umgehenden Fahrzeugüberprüfung dann nicht nach, wird der Kreis Mettmann Sie durch eine Ordnungsverfügung dazu auffordern. Das geschieht im Rahmen eines sogenannten Betriebsuntersagungsverfahrens.

Dieses Betriebsuntersagungsverfahren kann bis zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung Ihres Fahrzeuges führen. Es ist zudem kostenpflichtig.

Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle des Kreises Mettmann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einleiten.

Empfehlungen

  • Sorgen für Sie immer für die fristgerechte technische Untersuchung Ihres Fahrzeuges.
  • Die Prüforganisation bestätigt nach erfolgreicher Überprüfung auf einem Prüfbericht, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Bewahren Sie den Bericht sorgfältig auf, denn er ist auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Übergeben Sie bei einem Verkauf des Fahrzeuges den Prüfbericht an den Käufer.
  • Die Prüforganisationen melden dem Kraftfahrtbundesamt das Ergebnis der technischen Untersuchung. Somit werden TÜV-Fälschungen unterbunden, da alle berechtigten Behörden (z. B. Polizei, Zulassungsstellen) die Daten beim Kraftfahrtbundesamt abrufen können.
  • Wird ein Fahrzeug als „verkehrsunsicher“ eingestuft, informiert das Kraftfahrtbundesamt die zuständige Zulassungsstelle.
  • Sofern Sie von einem Betriebsuntersagungsverfahren betroffen sind, können Sie uns den Prüfbericht per Post, Fax oder Mail zukommen lassen. Die Kontaktangaben finden Sie auch auf den an Sie adressierten Schreiben.
  • Halten Sie Kontakt mit uns bei einem Betriebsuntersagungsverfahren. Erst wenn uns die erfolgreiche technische Fahrzeugüberprüfung nachgewiesen wurde, dürfen Sie das Fahrzeug wieder nutzen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für diesen Sachverhalten können sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und dessen Anlagen nachlesen.