Mitteilungspflicht bei Änderung persönlicher Daten
Damit wir das Fahrzeugregister aktuell halten können, ist es notwendig, dass Sie uns alle Änderungen mitteilen, die den Fahrzeughaltenden oder das Fahrzeug selbst betreffen.
Kommt es zu einer Änderung Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift), sind Sie als Fahrzeughaltender dazu verpflichtet, Ihre Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich ändern zu lassen.
Bei Adressänderungen betrifft dies die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und im Falle der Namensänderung zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Wenn Ihr neuer Wohnsitz außerhalb des Kreises Mettmann liegt, müssen Sie sich bei der dann zuständigen Zulassungsbehörde melden und dort Ihre Fahrzeugpapiere umschreiben lassen. Als Erleichterung können Sie Ihr Kennzeichen auf Wunsch mitnehmen, solange Sie Halterin oder Halter des Fahrzeuges bleiben.
Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, wird der Kreis Mettmann Sie auffordern, dies unverzüglich nachzuholen. Dieses Verwaltungszwangsverfahren ist kostenpflichtig.
Ignorieren Sie weiterhin die Schreiben des Kreises, wird die Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie einleiten.
Bitte bedenken Sie, dass die Änderung Ihres Namens bzw. Ihrer Adresse bei einem Umzug innerhalb des Kreisgebietes Mettmann von Ihrem Bürgerbüro nicht an die Zulassungsbehörde weitergeleitet wird.
Empfehlungen
- Besuchen Sie zeitnah nach dem Bürgerbüro auch eine unserer Dienststellen der Kreisverwaltung in Langenfeld oder Mettmann um die Fahrzeugpapiere zu ändern.
- Bei einer Anschriftenänderung innerhalb des Kreises Mettmann können Sie (wenn Sie selbst der Halter oder die Halterin sind) den Antrag ONLINE stellen. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Services.
- Sofern Sie eine unserer Dienststellen in Mettmann oder Langenfeld besuchen, buchen Sie bitte vorab einen Termin über unsere Terminvereinbarung.
- Die Pflicht zur Änderung der Personendaten gilt nicht für Ihre Fahrerlaubnis.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für diesen Sachverhalt können Sie unter Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV nachlesen.