Inhalt

Zwei oder mehr Grundstücke lassen sich vereinigen, wenn

  • sie denselben Eigentümern gehören
  • ihre grundbuchlichen Belastungen identisch sind und
  • sie aneinander angrenzen (örtliche und wirtschaftliche Einheit)

Die Grundstücksvereinigung wirkt der Zersplitterung der Grundstücke entgegen. Die Flurstücksverschmelzung, die so ermöglicht wird, bewirkt eine Bereinigung der Liegenschaftskarte.

Vermessungsarbeiten sind hierzu nicht erforderlich.

Einen Vereinigungsantrag können Sie auch bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) stellen.

Das Gegenstück der Grundstücksvereinigung ist die Grundstücksteilung (siehe Teilungsvermessung für Grundstücke).