Die Kreisverwaltung Mettmann ist die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises und prüft in dem Verfahren, ob die antragsstellende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Wir ermitteln, wann und wodurch die antragsstellende Person die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder ob diese eventuell verloren gegangen ist und teilen dies der anfragenden Stadtverwaltung mit.
Viele Ereignisse im Leben einer antragsstellenden Person, aber auch seiner Vorfahren können für den Erwerb oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche, familiäre (z. B. Geburt, Eheschließung oder Adoption) und/oder politische, rechtliche Entwicklungen (zum Beispiel durch Sammeleinbürgerungen während des zweiten Weltkrieges oder Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.