Inhalt

Fahrschulen mit Hauptsitz im Kreis Mettmann haben so die Möglichkeit, Ihren Fahrschülern einen Behördengang zu ersparen. Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen ihren Erstwohnsitz im Kreis Mettmann haben und können über das Onlineverfahren folgende Anträge stellen:

  • Ersterteilung für alle Fahrerlaubnisklassen
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zum begleitenden Fahren ab 17
  • Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Kreisverwaltung Mettmann und der Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung von allen Beschäftigten, die mit dem Online-Antragsverfahren arbeiten werden, können die Zugangsdaten durch die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Mettmann an die Fahrschule übermittelt werden.

Die Beschreibung des gesamten Vorgangs finden Sie im Handbuch zum "Führerschein-Antrag-Online" (FAO) für Fahrschulen.