Anzeige von Trink- und Brauchwasserbrunnen
Wenn Sie Grundwasser über eine Brunnenanlage nutzen wollen, müssen Sie das der Unteren Wasserbehörde mindestens anzeigen. Es kann aber auch sein, dass Sie eine wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen.
Beschreibung
Erlaubnispflichtige Grundwassernutzung:
- Trinkwasserbrunnen mit denen Dritte, also Mieter oder Pächter, versorgt werden.
- Brauchwasserbrunnen zur gewerblichen Nutzung (z.B. Gärtnereien, Golfplätze, …)
Anzeigepflichtige Grundwassernutzung:
- Trinkwasserbrunnen zur Eigenversorgung
- Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung (Privater Einzelhaushalt)
Voraussetzungen
Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasserentnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeitenden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme steht Ihnen das Antragsformular ebenso wie das Info-Blatt zur Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwasserentnahmez zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Externe Links
Publikationen
Hinweise
Brunnen zur Trinkwasserversorgung bedürfen zusätzlich einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann.
Datenschutzhinweise
Formulare zum Download
- (PDF, 120 kB)