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Anzeige von Trink- und Brauchwasserbrunnen

Wenn Sie Grundwasser über eine Brunnenanlage nutzen wollen, müssen Sie das der Unteren Wasserbehörde mindestens anzeigen. Es kann aber auch sein, dass Sie eine wasserrechtlichen Erlaubnis benötigen.

Beschreibung

Erlaubnispflichtige Grundwassernutzung:

  • Trinkwasserbrunnen mit denen Dritte, also Mieter oder Pächter, versorgt werden.
  • Brauchwasserbrunnen zur gewerblichen Nutzung (z.B. Gärtnereien, Golfplätze, …)

Anzeigepflichtige Grundwassernutzung:

  • Trinkwasserbrunnen zur Eigenversorgung
  • Brauchwasserbrunnen zur Gartenbewässerung (Privater Einzelhaushalt)

Voraussetzungen

Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasserentnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeitenden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme steht Ihnen das Antragsformular ebenso wie das Info-Blatt zur Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwasserentnahmez zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Brunnen zur Trinkwasserversorgung bedürfen zusätzlich einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann.

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

Kontakt

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