Abfallerzeuger ist derjenige, der tatsächlich über die Abfallentstehung und die Entsorgung entscheidet, also die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat. Bei Baumaßnahmen ist dies in der Regel der Bauherr. Ausnahme sind Baumaßnahmen privater Bauherren. Hier ist der ausführende Bauunternehmer auch Abfallerzeuger.