Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine belegen die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle.
Von der Nachweisführung sind ausschließlich betroffen, wer gewerblich Abfall erzeugt, einsammelt, befördert und entsorgt. Private Haushalte sind vom Nachweisverfahren ausdrücklich ausgenommen.
Weitere Informationen zur Vergabe von Abfallerzeuger- und Beförderernummern, zu (Sammel-)Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen, Registern sowie zur elektronischen Nachweisführung finden Sie unter Anträge & Genehmigungen für Entsorgungstätigkeiten.