Anzeigepflicht
Wenn Sie Schrott und andere Abfälle sammeln, befördern, ankaufen oder verkaufen wollen, müssen Sie dies beim Umweltamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt anzeigen, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formblätter für diese Anzeige nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes finden Sie unter Formulare und Publikationen.
Wichtig:
- Führen Sie stets eine Kopie der bestätigten Anzeige in Ihrem Fahrzeug mit, wenn Sie Abfälle sammeln oder transportieren.
- Ändern sich bei Ihnen wesentliche Angaben, die Sie in der Anzeige gemacht haben, so teilen Sie dies der Behörde an Ihrem Wohnsitz umgehend mit.
- Wenn Sie nicht nur Schrott sammeln, sondern auch den reinen Transport von gefährlichen Abfällen als Dienstleistung anbieten wollen, brauchen Sie eine Beförderungserlaubnis. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Sammler & Beförderer von Abfällen.
Sammeln bei privaten Haushalten
Wenn Sie Schrott oder auch andere Abfälle aus privaten Haushalten sammeln, sei es durch eine klassische Straßensammlung oder auf telefonische Anfrage durch Bürgerinnen und Bürger, so müssen Sie dies zusätzlich anzeigen.
Hier ist neben der oben beschriebenen Anzeige nach § 53 auch eine Anzeige nach § 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich. Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formblätter für diese Anzeige finden Sie ebenfalls unter Formulare auf dieser Seite.
Wichtig:
- Diese Anzeige müssen Sie beim Umweltamt in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der Sie sammeln wollen, stellen.
- Führen Sie auch stets eine Kopie der bestätigten Anzeige in Ihrem Fahrzeug mit, wenn Sie Abfälle aus privaten Haushalten sammeln.
Elektroschrott
Sie dürfen keinen Elektroschrott (Waschmaschinen, Computer, Fernseher, usw.) annehmen!
Diese Geräte müssen vom Hausmüll getrennt entsorgt werden. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 wurde für derartige Geräte ein bundesweites Rücknahmesystem eingerichtet. Nur die Städte und Kreise sowie die Händlerinnen und Händler und die Herstellerinnen und Hersteller der Geräte dürfen die Geräte entsorgen.
Sie dürfen Elektro-Altgeräte nur dann annehmen, wenn Sie vorher von einem Händler oder einer Händlerin schriftlich damit beauftragt wurden und die Geräte zu einer nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz zertifizierten Rücknahmestelle bringen.
Andere gefährliche Abfälle
Sie dürfen keine gefährlichen Abfälle (Sonderabfälle) sammeln oder befördern, wenn Sie keine ausdrückliche Erlaubnis dafür haben.
Gefährliche Abfälle sind Stoffe, die die Umwelt oder die Gesundheit gefährden, wie z.B.
- Altöl
- Farben- und Lacke
- nicht gereinigte Diesel- oder Öltanks
- alte (Erd-)Kabel mit Öl
- Stoßdämpfer mit Öl
- Katalysatoren mit Keramik-Monolithen
- ölgefüllte Motoren und Getriebe
- Motorroller, Motorräder, Mopeds, die noch mit Benzin und Öl gefüllt sind
- nicht gereinigte Ölöfen
- Autobatterien
Wenn Sie solche Abfälle gewerbsmäßig sammeln, befördern, ankaufen oder verkaufen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Fachkunde, also Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen, erfüllen. Beantragen können Sie eine solche Erlaubnis beim Umweltamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob ein Abfall gefährlich ist oder nicht, dann rufen Sie uns an und fragen nach.
Annahme von Altfahrzeugen (Schrottautos)
Altfahrzeuge müssen nach den gesetzlichen Regelungen direkt zu einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb gebracht werden.
Wenn Sie Schrottautos annehmen wollen, müssen Sie sich dazu vorher (!) in jedem Einzelfall von einem derartigen Betrieb beauftragen lassen.
A-Schild
Wenn Sie Abfälle befördern, müssen Sie an Ihrem Fahrzeug vorn und hinten jeweils ein rückstrahlendes A-Schild anbringen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten auf dieser Seite.
Bußgeld
Verstöße gegen die genannten Vorschriften werden mit teils erheblichen Bußgeldern geahndet. Unter Umständen machen Sie sich sogar strafbar.