Sie sind Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag, die dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben?
Seit dem 1. Januar 2017 ist in Nordrhein-Westfalen per Gesetz und Verordnung geregelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Anerkennung der vorgenannten Dienstleistungen zuständig sind. Wenn Sie als Anbieter Ihren Sitz im Kreis Mettmann haben, bearbeiten wir Ihre Anträge gerne.
Benötigen Sie Unterstützung im Alltag, finden Sie anerkannte Angebote im Angebotsfinder NRW.