Inhalt

Soweit es sich dabei um die Rücknahme gefährlicher Abfälle handelt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Das ist für Unternehmen mit Sitz im Kreis Mettmann in der Regel das Umweltamt des Kreises. Betreibt Ihr Unternehmen allerdings eine Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird in diesem Zusammenhang von der Bezirksregierung betreut, dann ist diese auch für die Bearbeitung der Anzeige Ihrer freiwilligen Rücknahme zuständig.