Bienen, Hornissen & Co
Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen übernehmen wichtige Aufgaben in der Natur und tragen zur Artenvielfalt bei. Sie können aber in seltenen Fällen auch lästig werden. Was tue ich, wenn ich ein Nest im Garten habe und an wen kann ich mich wenden?
Beschreibung
Hornissen, Bienen und Hummeln - besonders geschützt
Hornissen, Bienen und Hummeln gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden.
Falls Sie ein Nest von Hornissen, Bienen und Hummeln bei sich entdecken und sich gestört fühlen, wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nest eingehalten wird und die Flugbahn nicht verstellt wird, kommt es nur sehr selten vor, dass Menschen gestochen werden.
Was viele nicht wissen: Das Gift von Wespen und Hornissen ist schwächer als Bienengift. Für Personen, die nicht an einer Allergie leiden, besteht somit keine Gefahr.
Wespen - nur zwei von 50 Arten werden lästig
Dem Menschen lästig werden in der Regel nur zwei Wespenarten: Die „Gewöhnliche Wespe“ und die „Deutsche Wespe“. Diese Arten bauen ihre Nester meist in Erdhöhlen oder dunklen Hohlräumen und sind auch die allseits bekannten Wespen, die am Kaffeetisch stören.
Die freihängenden Nester, werden hingegen von friedliebenden Wespenarten bewohnt, wie z.B. der „Mittleren Wespe“, der „Wald“- oder der „Feldwespe“. Diese Arten fliegen nicht ans menschliche Essen und verteidigen ihre Nester auch nicht aggressiv. Deshalb müssen Sie von diesen Arten auch keine Belästigung befürchten und können das Nest unbesorgt hängen lassen. Trotzdem sollte man nicht zu dicht an das Nest herangehen und es anfassen oder anpusten.
Beruhigend ist es auch zu wissen, dass die Wespennester oft erst bemerkt werden, wenn die Wespen im Jahresverlauf ihren Aktivitätshöhepunkt erreicht haben und daraufhin in wenigen Wochen sterben werden. Auch wird sich das Nest im nächsten Jahr nicht vergrößern, da alte Nester im nächsten Jahr nicht wieder bewohnt werden.
Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten. Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen die Nester auch ohne Genehmigung von Fachkräften (beispielsweise von Schädlingsbekämpfenden oder Imkerinnen und Imkern) umgesetzt oder vernichtet werden. Ein vernünftiger Grund liegt z.B. vor, wenn das Nest im Rolladenkasten oder Schornstein liegt oder Nester in unmittelbarer Nähe von Haustüren beim Öffen erschüttert werden.
Tipps und Hinweise zum Thema finden Sie in unserem Faltblatt “Keine Angst vor Bienen, Hummeln, Hornissen & Co.“.
Zu den verschiedenen Wespenarten finden Sie auch unter diesem Link hilfreiche Informationen.
Asiatische Hornisse – eine invasive meldepflichtige Art
Die aus Südostasien stammende Asiatische Hornisse (lat.: Vespa velutina) breitet sich seit den Erstfunden im Jahr 2004 in Europa beständig aus und wurde vermutlich mit asiatischen Importwaren eingeschleppt. Frankreich ist bereits zu weiten Teilen besiedelt und auch aus anderen Nachbarländern gibt es immer mehr Nachweise. Seit einigen Jahren verbreitet sie sich in Deutschland vor allem entlang des Rheins, wobei einzelne Nachweise auch schon in Hamburg und Berlin gemeldet wurden. Untersuchungen ergaben eine durchschnittliche jährliche Ausbreitungsgeschwindigkeit von 78 Kilometern, was belegt, dass sie gut mit dem europäischen Klima zurechtkommt und kaum Druck durch Fressfeinde oder Konkurrenten erfährt.
Durch ihre Jagd auf einheimische Insektenarten (insbesondere Honigbienen haben ihr wenig entgegenzusetzen) besteht die Gefahr von negativen Auswirkungen auf die heimische Tier- und indirekt auch auf die Pflanzenwelt. Für den Menschen ist die Asiatische Hornisse allerdings nicht gefährlicher als ihre einheimische Verwandte, da sie sich – soweit sie nicht provoziert wird – vergleichbar defensiv verhält.
Aktuell sollte die Sichtung asiatischer Hornissen nach Möglichkeit mit einem Fotobeleg und genauer Ortsangabe sowie – falls möglich – aus welcher Richtung die Tiere an- oder abfliegen im Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gemeldet werden.
Alternativ kann auch eine Meldung mit den genannten Angaben bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Pieren, oder Herrn Schmidt.
Weitere interessante Informationen finden Sie im Flyer Hornissen: einheimisch, invasiv, gefährlich? vom Kreis Heinsberg.