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Bienen, Hornissen & Co

Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen übernehmen wichtige Aufgaben in der Natur und tragen zur Artenvielfalt bei. Sie können aber in seltenen Fällen auch lästig werden. Was tue ich, wenn ich ein Nest im Garten habe und an wen kann ich mich wenden?

Beschreibung

Bild vergrößern: Zwei Wespen sitzen am Eingang ihres Wespennestes. J. Peters / pixelio
Freihängendes Nest der Waldwespe - einer friedlichen Wespenart, die nicht ans menschliche Essen fliegt

Hornissen, Bienen und Hummeln - besonders geschützt

Hornissen, Bienen und Hummeln gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden.

Falls Sie ein Nest von Hornissen, Bienen und Hummeln bei sich entdecken und sich gestört fühlen, wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nest eingehalten wird und die Flugbahn nicht verstellt wird, kommt es nur sehr selten vor, dass Menschen gestochen werden.

Was viele nicht wissen: Das Gift von Wespen und Hornissen ist schwächer als Bienengift. Für Personen, die nicht an einer Allergie leiden, besteht somit keine Gefahr.

Wespen - nur zwei von 50 Arten werden lästig

Dem Menschen lästig werden in der Regel nur zwei Wespenarten: Die „Gewöhnliche Wespe“ und die „Deutsche Wespe“. Diese Arten bauen ihre Nester meist in Erdhöhlen oder dunklen Hohlräumen und sind auch die allseits bekannten Wespen, die am Kaffeetisch stören.

Die freihängenden Nester, werden hingegen von friedliebenden Wespenarten bewohnt, wie z.B. der „Mittleren Wespe“, der „Wald“- oder der „Feldwespe“. Diese Arten fliegen nicht ans menschliche Essen und verteidigen ihre Nester auch nicht aggressiv. Deshalb müssen Sie von diesen Arten auch keine Belästigung befürchten und können das Nest unbesorgt hängen lassen. Trotzdem sollte man nicht zu dicht an das Nest herangehen und es anfassen oder anpusten.

Beruhigend ist es auch zu wissen, dass die Wespennester oft erst bemerkt werden, wenn die Wespen im Jahresverlauf ihren Aktivitätshöhepunkt erreicht haben und daraufhin in wenigen Wochen sterben werden. Auch wird sich das Nest im nächsten Jahr nicht vergrößern, da alte Nester im nächsten Jahr nicht wieder bewohnt werden.

Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten. Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen die Nester auch ohne Genehmigung von Fachkräften (beispielsweise von Schädlingsbekämpfenden oder Imkerinnen und Imkern) umgesetzt oder vernichtet werden. Ein vernünftiger Grund liegt z.B. vor, wenn das Nest im Rolladenkasten oder Schornstein liegt oder Nester in unmittelbarer Nähe von Haustüren beim Öffen erschüttert werden.

Tipps und Hinweise zum Thema finden Sie in unserem Faltblatt “Keine Angst vor Bienen, Hummeln, Hornissen & Co.“.
Zu den verschiedenen Wespenarten finden Sie auch unter diesem Link hilfreiche Informationen.

Asiatische Hornisse – eine invasive Art

Bild vergrößern: Asiatische Hornisse (Vespa velutina) © JEANLUC/stock.adobe.com
Asiatische Hornisse auf einem Blatt. Markant sind die gelben Beine.

Die aus Südostasien stammende Asiatische Hornisse (lat.: Vespa velutina) wurde vermutlich mit asiatischen Importwaren eingeschleppt und breitet sich seit den Erstfunden in Südfrankreich im Jahr 2004 in Europa beständig aus. Frankreich ist bereits zu weiten Teilen von ihr besiedelt und auch aus anderen Nachbarländern gibt es immer mehr Nachweise.

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung gilt diese Art inzwischen als etabliert. Für den Menschen ist die Asiatische Hornisse nicht gefährlicher als ihre einheimische Verwandte, da sie sich – soweit sie nicht provoziert wird – vergleichbar defensiv verhält. Durch ihre Jagd auf einheimische Insektenarten besteht allerdings die Gefahr von negativen Auswirkungen, insbesondere auf den Honigbienenbestand. In wieweit andere, wildlebende Insektenarten und indirekt damit auch die Pflanzenwelt beeinträchtigt wird, werden Forschungen hierzu zeigen.

Aktuell sollte die Sichtung eindeutig bestimmter Nester der asiatischen Hornisse nach Möglichkeit mit einem Fotobeleg und genauer Ortsangabe im Neobiota-Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gemeldet werden. Eine Meldung  an die untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann ist nicht mehr nötig.

Sofern ein Nest der Asiatischen Hornisse entfernt werden soll, kann auf eigene Kosten direkt ein Schädlingsbekämpfer mit der Entfernung beauftragt werden. In einigen kreisangehörigen Städten bieten auch Imker ihre Unterstützung, besonders zur Entfernung kleinerer Primärnester im Frühjahr/Frühsommer an.  Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wie beispielsweise unmittelbar an Spielplätzen oder Schulen, liegt die Zuständigkeit beim städtischen Ordnungsamt. Eine Befreiung nach § 67 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zur Tötung ist für diese Hornissen-Art nicht erforderlich. Seit 2025 erfolgt die Nestentfernung aufgrund der geänderten Einstufung als etablierte Art in der Regel nicht mehr durch die untere Naturschutzbehörde. Falls keine Gefahr besteht oder das Nest sehr abgelegen hoch im Baum gebaut wurde, kann das Nest sich selbst überlassen werden. Meist existieren die runden hoch im Baum gebauten Nester unbemerkt schon seit dem Hochsommer und werden dann erst nach dem Laubfall im Herbst entdeckt. Bis auf die Jungköniginnen sterben die Tiere im Nest spätestens im November bei kalter Witterung ab. Im darauf folgenden Jahr wird ein einmal verlassenes Nest nicht wieder genutzt.  

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