Inhalt

Elternzeit

Mit der Elternzeit haben Sie als Mutter und Vater gegenüber Ihrem Arbeitgeber den gesetzlichen Anspruch, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen oder nur noch in Teilzeit zu arbeiten.

Weitergehende Informationen zum Thema Elternzeit entnehmen Sie bitte der Broschüre Elterngeld und Elternzeit, beziehungsweise der Internetseite Familienportal NRW.



Elterngeld

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kann grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Gegebenenfalls können unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Basiselterngeldmonate bewilligt werden, dies z. B. bei Frühgeburten oder Alleinerziehenden.

Die Höhe des Basiselterngeldes errechnet sich anhand des Einkommens vor Geburt des Kindes, der Mindestanspruch beträgt 300 Euro, der Maximalanspruch beträgt 1.800 Euro.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit, welches in der Bezugszeit bezogen wird, reduziert die Elterngeldhöhe.

ElterngeldPlus

Sie haben (insbesondere, wenn Sie früh in den Beruf zurückkehren möchten) die Möglichkeit, durch das ElterngeldPlus von einem längeren Bezugszeitraum zu profitieren. Für einen Monat Basiselterngeld können alternativ 2 Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Auch werden für das Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum höhere Freibeträge gewährt, als im Basiselterngeld. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt jedoch maximal die Hälfte Ihres errechneten Basiselterngeldes.

Partnerschaftsbonus

Beide Elternteile können zusätzlich zwischen 2 und 4 Monaten ElterngeldPlus beziehen (sogenannte Partnerschaftsbonusmonate). Dafür ist eine gleichzeitige wöchentliche Arbeitszeit mit 24 bis 32 Stunden in den jeweiligen Lebensmonaten erforderlich. Weiter muss dies in mindestens 2 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten erfolgen.

Weitere nützliche Informationen über die verschiedenen Bezugsarten finden Sie auch auf der Internetseite des Familienportals NRW oder in den Broschüren des Bundesministeriums. Verweise dazu sind unter dem Punkt „Weiterführende Informationen“ zu finden.


Mit Hilfe des Elterngeldrechners können Sie Ihren individuellen Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.