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Ich warte auf das Ergebnis der Prüfung, ob mein Kind einen besonderen Förderbedarf hat. Wo kann ich nachfragen?

Wenn ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs über die Schule eröffnet wurde, können Sie Fragen zum Sachstand an das Schulamt für den Kreis Mettmann richten (schuelerservice@kreis-mettmann.de).