Dieser Geschäftsfall (Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II) kann nur in Mettmann am Sonderschalter bearbeitet werden.
Wenn Sie für einen Besuch der Zulassungsstelle Ihren Fahrzeugbrief bei Ihrer Bank angefordert haben, können Sie über die Bankbriefauskunft online feststellen, ob dieser Brief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.