Sie möchten ein Fahrzeug zulassen?
Ab Februar 2014 erhält das Hauptzollamt in Münster im Rahmen des Zulassungsverfahrens automatisiert alle für eine Steuerfestsetzung notwendigen Daten durch uns. Von dort aus erhalten Sie dann auch Ihren Steuerbescheid.
Zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Fahrzeugzulassung bei uns im Straßenverkehrsamt ist, dass Sie uns bitte bei Zulassung Ihres Fahrzeugs ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat bieten wir Ihnen zum Ausfüllen auf unserer Internet-Seite zum SEPA-Lastschriftmandat an.
Andernfalls liegen entsprechende Vordrucke in unserer Zulassungsstelle auch zum Ausfüllen für Sie bereit.
Wichtig sind Ihre Unterschriften auf dem SEPA-Lastschriftmandat.
Wird das SEPA-Lastschriftmandat für das Konto eines Dritten erteilt, sind neben Ihren Unterschriften auch die des Kontoinhabenden erforderlich.
Ohne das von Ihnen korrekt ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht zulassen!
Wichtig zu wissen: Im Rahmen der Zulassung wird überprüft, ob Sie als Fahrzeughalter oder -halterin noch Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer haben. Sollte dies der Fall sein, so kann die Zulassung erst nach Begleichung der Steuerrückstände durchgeführt werden!