Die Zulassung eines Fahrzeuges ist unter anderem davon abhängig, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter im Rahmen der Zulassung eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt.
Die Steuer kann vom Konto der Halterin, des Halters oder dem Konto eines Dritten abgebucht werden. In letzterem Fall bedarf das SEPA-Lastschriftmandat der Unterschrift der haltenden und kontoinhabenden Person.