• Welche Rechte haben die Erziehungsberechtigten?
- Sie können die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs bei der allgemeinen Schule beantragen.
- Sie können grundsätzlich den Förderort für ihr Kind wählen.
- Sie können Einsicht in das Gutachten und alle weiteren Unterlagen nehmen.
- Gegen die Entscheidung der Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides, Klage erheben.