• Wer ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig?
Für Kinder, die eine Grund- oder Hauptschule im Kreis Mettmann besuchen, ist das Schulamt für den Kreis Mettmann zuständig.
Anträge aus Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs im Kreis Mettmann bearbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf.