• Wann wird ein Bußgeld verhängt?
Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden.
Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- als Eltern der Verpflichtung zur Anmeldung zum Schulbesuch nicht nachkommt,
- als Eltern, als Ausbildender oder als Arbeitgeber nicht dafür sorgt, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt,
- als Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II nicht erfüllt.