Die Einbürgerung muss beantragt werden. Sie erfolgt nicht automatisch.
Folgende Voraussetzungen zur Einbürgerung müssen erfüllt sein:
- fünfjähriger, rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Ausnahme:
Die notwendigen Aufenthaltszeiten können auf 3 Jahre verkürzt werden bei:
Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und
Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und
besonderen Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement
oder bei:
Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern von Deutschen, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
Ausnahme:
Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.
oder
Sie sind in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig gewesen.
oder
Sie leben als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft.
- ausreichende Sprachkenntnisse (B1 oder höher)
- ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als insgesamt 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind
Wenn Sie vorab prüfen möchten, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie nachfolgenden Quick-Check nutzen: