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Artenschutz

Meldepflicht

Wenn Sie ein Tier halten möchten, das zu den geschützten Arten gehört, müssen Sie uns das sofort nach Kauf, Vererbung oder Schenkung des Tieres mitteilen. Davon ausgenommen sind nur Skorpione und Vogelspinnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Tier unter diese Meldepflicht fällt, sprechen Sie uns bitte an oder informieren sich in der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz unter nachstehendem Link.

Kennzeichnung 

Für bestimmte Schildkrötenarten ist es vorgeschrieben, die Tiere anhand von Fotos zu kennzeichnen. Betroffen sind unter anderem die Griechische und Maurische Landschildkröte, die Strahlenschildkröte und die Breitrandschildkröte.

Sofern Sie diese Schildkröten besitzen, müssen Sie unverzüglich eine Dokumentation anhand von Fotos durchführen.
Die Tiere dürfen nur mit dieser Fotodokumentation gehandelt werden. Von der Kennzeichnungsverordnung sind auch zahlreiche artgeschützte Säugetier-, Vögel und Reptilienarten betroffen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!

 
Informationen gemäß DSGVO
 

Kontakt

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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Frau Peschkes-Kessebohm
Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde

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02104 99-2815
 
 
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