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Altlastenauskunft

Sie möchten ein Grundstück erwerben, eine Baumaßnahme durchführen oder Ihr Grundstück anderweitig nutzen? Dann ist für Sie die Frage der „Altlastenfreiheit“ von Bedeutung. Hier erhalten Sie Auskunft.
Auszug aus dem Altlastenkataster
Auszug aus dem Altlastenkataster
Urheber: Kreis Mettmann

Sogenannte "Altlasten" sind im Laufe der jahrzehntelangen industriellen Produktion entstanden. Häufig wurden umweltgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe sorglos eingesetzt und haben sich in den Böden angesammelt. Heute können Gefahren für Menschen, Pflanzen und Gewässer von diesen Altlasten ausgehen.
 
Schon viele Jahre werden bei uns Informationen über die verunreinigten Grundstücke im Kreis gesammelt. Weiterführende Untersuchungen und Maßnahmen werden laufend auf den Weg gebracht. Die betroffenen Flächen werden in einem sogenannten Altlastenkataster geführt.
 
Altablagerungen und Altstandorte können den Wert und die Nutzbarkeit Ihres Grundstückes beeinflussen, wenn beispielsweise beim Bauen schädlicher Bodenaushub teuer entsorgt werden muss. Aber nicht jede Altlast stellt eine Gefahr dar. Eine frühzeitige Nachfrage bei uns ist wichtig, damit eine Umsetzung Ihrer Pläne ermöglicht wird. Vermeiden Sie als Eigentümer, Käufer oder Bauherr daher mögliche Risiken und holen eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster bei uns im Vorfeld von Genehmigungsverfahren ein. 

Sie können die Auskunft mündlich oder schriftlich mit Hilfe des Formulars beantragen. Das Formular steht Ihnen unten zum Download bereit. 

Kosten: 

Für Auskünfte werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem Zeit- und Arbeitsaufwand. Die Gebühr beträgt je anfangene Viertelstunde 17,50 €. Für Standardauskünfte wird in der Regel eine Gebühr zwischen 35-70 € berechnet. Anfragen mit außergewöhnlichem Aufwand können im Einzelfall auch eine höhere Gebühr erfordern.

Erste Informationen und einen allgemeinen Überblick zur Altlastensituation erhalten Sie im Geoportal der Kreisverwaltung. Über den unten stehenden externen Link gelangen Sie direkt dorthin. Die Informationen ersetzen allerdings keine amtliche Auskunft.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern.

 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Frau Koch
Untere Bodenschutzbehörde
Altlastenauskunft

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Icon Telefon
02104 99-2875
 

Herr Reichelt
Untere Bodenschutzbehörde
Altlastenauskunft

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Icon Telefon
02104 99-2876
 

Frau Siragusano
Untere Bodenschutzbehörde
Altlastenauskunft

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Icon Telefon
02104 99-2850
 
 
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