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Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge

Zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Mofas, motorisierte Krankenfahrstühle, etc.) werden – je nach Fahrzeugklasse – ohne amtliches Kennzeichen oder mit einem Versicherungskennzeichen geführt. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen solche Fahrzeuge aber nur dann in Betrieb genommen werden, wenn für das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.

Was Sie tun müssen, wenn Sie eine neue Betriebserlaubnis brauchen, erfahren Sie hier.

Wurde Ihnen das Dokument der allgemeinen Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) gestohlen oder haben Sie es verloren, können Sie mit folgenden Unterlagen bei uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erlangen:

  • Bescheinigung der örtlichen Polizeidienststelle, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist
  • Ausweis
  • Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung, Kaufvertrag)

Unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie dann beim Hersteller die Ersatzausstellung der allgemeinen Betriebserlaubnis beantragen.

Wenn es den Hersteller Ihres Fahrzeugs nicht mehr gibt, erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erstellung eines Gutachtens zur späteren Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.

Wichtig: Nach Erstellung des Gutachtens müssen Sie zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis nochmals zur Zulassungsstelle kommen.

Wenn Sie die Verlustmeldung durch eine andere Person erledigen lassen möchten, muss diese dazu folgendes mitbringen:

  • die von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung,
  • Ihre Vollmacht (Vordruck zum Herunterladen siehe unten),
  • Ihren originalen Ausweis und
  • den eigenen Ausweis.

Kosten:

  • ab 11,80 Euro, abhängig vom Aufwand
  • zuzüglich 30,70 Euro, wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 

Kontakt

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