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Veranstaltungen im Straßenraum

Informationen zu Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum (beispielsweise Rad- oder Motorsportveranstaltungen) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Veranstaltung im Straßenraum
Veranstaltung im Straßenraum
Urheber: Thomas Clemens
Schützenfest
Schützenfest

Für Veranstaltungen, bei denen der öffentliche Straßenraum mehr als verkehrsüblich genutzt wird (beispielsweise Rad- oder Motorsportveranstaltungen), müssen Sie eine verkehrsrechtliche Erlaubnis gemäß der Straßenverkehrsordnung beantragen.
 
Wir sind immer dann für die Erlaubnis zuständig, wenn Ihre Veranstaltung mehrere kreisangehörige Städte berührt oder aus dem Kreis Mettmann hinaus führt. Falls Ihre Veranstaltung nur in einer kreisangehörigen Stadt stattfinden soll, sprechen Sie bitte die entsprechende Stadtverwaltung an.
 
Damit alle zuständigen Stellen angehört werden können, ist die Genehmigung wenigstens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen. Dafür gilt Folgendes:
 
Sie benötigen eine Genehmigung für

  • Motorsport-Veranstaltungen, wenn 
    • mindestens 30 Fahrzeuge starten oder ankommen,
    • die Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist,
    • die Fahrstrecke vorgegeben ist,
    • der Sieger nach gefahrenen Kilometern ermittelt wird,
    • Kontrollstellen eingerichtet werden,
    • die Fahrzeit vorgeschrieben ist,
    • Sonderprüfungen stattfinden oder
    • im geschlossenen Verband gefahren wird.
  • Veranstaltungen mit Fahrrädern, wie Radrennen, Mannschaftsrennen oder Radsportveranstaltungen. 
  • Wanderungen oder Läufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (beispielsweise eine Kreisstraße) benutzt wird.

Als Veranstalter müssen Sie eine ausreichende Versicherung abschließen und die erlaubniserteilende Behörde von allen Ansprüchen freistellen.
 
Bitte fügen Sie Ihrem formlosen schriftlichen Antrag Folgendes bei 

  • Informationen zur Art der Veranstaltung,
  • Ort und Dauer,
  • Start und Ziel,
  • Teilnehmerzahl,
  • Nachweis über Ihre Veranstalter-Haftpflichtversicherung,
  • Streckenverlauf.  

Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang Ihrer Veranstaltung. Wir informieren sie, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben.
 
Sie können über die Kreisverkehrswacht Mettmann Verkehrskadetten anfragen, die Sie bei der Regelung des Verkehrs während Ihrer Veranstaltung unterstützen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!

 

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02104 99-0
 
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