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Großraum- & Schwertransporte

Besonders große und schwere Transportgüter dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung befördert werden. Für jeden dieser Transporte muss eine eigene Wegstrecke erstellt werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Schwertransport
Schwertransport
Diese Reifen müssen schwer tragen
Diese Reifen müssen schwer tragen

In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung sind die zulässigen Abmessungen und Gewichtsgrenzen von Fahrzeugen geregelt. Wenn besonders große oder schwere Güter transportiert werden müssen oder überdimensionierte Spezialfahrzeuge unterwegs sind, muss dies als Ausnahme genehmigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Bauart des Fahrzeugs dem Fahrer kein ausreichendes Sichtfeld lässt (zum Beispiel bei Baggern oder bei bestimmten Kranwagen).
 
Wenn der Beladeort im Kreis Mettmann liegt oder Sie hier Ihren Firmensitz oder Wohnort haben, müssen Sie die Genehmigung bei uns beantragen. Dazu ist ein Vorschlag für eine Fahrtstrecke einzureichen. Falls die von Ihnen vorgeschlagene Strecke ganz oder abschnittsweise nicht möglich ist (zum Beispiel wegen einer nicht ausreichend belastbaren Brücke oder einer zu engen Ortsdurchfahrt), wird von uns eine andere Strecke festgelegt.
 
Für einzelne Streckenabschnitte können Ihnen Auflagen erteilt oder bestimmte Fahrzeiten vorgeschrieben werden. Gegebenenfalls muss Ihr Transport durch spezielle Fahrzeuge oder von der Polizei begleitet und gesichert werden.
 
Ein Formular für Ihren Antrag auf Genehmigung eines Großraum- oder Schwertransports können Sie hier herunterladen. Auf der Internet-Seite des bundesweiten Verfahrensmanagements für Großraum- und Schwertransporte (siehe Internet-Link) können Sie Ihren Antrag online stellen.
 
Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang Ihres Transports. Wir informieren Sie, sobald wir Ihren Antrag geprüft haben. 
 
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!

 

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