Berufskraftfahrer
Hinweis:
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14.08.2006 trat zum 10.09.2008 eine Neuregelung zum Erwerb und zur Verlängerung von Führerscheinen in Kraft, wenn diese gewerblich genutzt werden. Ziele der Neuregelungen sind insbesondere die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer. So ist unter anderem die Ausbildung des Fahrpersonals Gegenstand der Neuregelung, weshalb ein System von Grundqualifikationen und Weiterbildungen für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr geschaffen wurde.
Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse (C1,C1E,C,CE,D1, D1E, D und DE)
Erwerber von Busführerscheinklassen (Klassen D1, D1E, D und DE), die diese gewerblich nutzen wollen, müssen seit dem 10.09.2008 eine sogenannte "Grundqualifikation" beziehungsweise eine "beschleunigte Grundqualifikation" erwerben. Gleiches gilt für den Erwerb der Lkw-Führerscheinklassen (Klassen C1, C1E, C und CE), jedoch erst seit dem 10.09.2009.
Der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation erfolgt durch eine vorherige Ausbildung. Die anschließende Prüfung findet bei der IHK statt. Danach tragen wir die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein, der hierfür neu ausgestellt (bestellt) werden muss. Dieser Eintrag ist kostenpflichtig und gilt für fünf Jahre. Im Fünf-Jahres-Intervall nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann fünf Weiterbildungen durchlaufen und uns die diesbezüglichen Abschlusszeugnisse vorlegen, um die entsprechende Schlüsselzahl verlängern zu lassen.
Inhaber eines Führerscheins der Klassen D1, D1E, D und DE sowie der der Klassen C1, C1E, C und CE
Führerscheininhaber der Klassen D1, D1E, D und DE, die vor dem 10.09.2008 im Besitz dieser Führerscheinklassen waren, dürfen diese bis zum 10.09.2013 weiterhin gewerblich nutzen, müssen dann jedoch zur Verlängerung des Führerscheins bei uns entsprechende Zeugnisse über die Absolvierung einer Weiterbildung vorlegen. Mit dieser Verlängerung tragen wir die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein zur gewerblichen Nutzung ein.
Für Führerscheininhaber der Klassen C1, C1E, C und CE, die vor dem 10.09.2009 im Besitz dieser Führerscheinklassen waren, gilt die gleiche Regelung, allerdings müssen die Weiterbildungen bis zum 10.09.2014 erfolgen. Nachdem Sie uns die entsprechenden Nachweise über alle Weiterbildungen vorgelegt haben, wird auch hier die Schlüsselzahl 95 von uns in Ihren Führerschein eingetragen, damit Sie diesen weiterhin gewerblich nutzen können.
Den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein (Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation) können Sie in unserer Führerscheinstelle in Mettmann vornehmen lassen
Bringen Sie dafür bitte Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Ihren bisherigen Führerschein
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Nachweise über die Absolvierung der fünf erforderlichen Weiterbildungen
Kosten: 37,30 Euro
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr