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Bestattungskosten

Die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen können vom Sozialamt übernommen werden, wenn Ihnen diese nicht zugemutet werden können. Ob Sie antragsberechtigt sind, wo Sie den Antrag stellen können und welche Kosten übernommen werden können, erfahren Sie hier.

steinernes Gedenkkreuz
steinernes Gedenkkreuz

Wenn Sie (in der Regel als gesetzlicher Erbe oder nächster Verwandter) zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten bei uns einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Bestattungskosten zu stellen.

Die für Sie wichtigen Informationen darüber, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Bestattungskosten in Ihrem konkreten Fall übernommen werden können und welche Unterlagen Sie für Ihre Antragstellung benötigen, entnehmen Sie bitte unten stehend unter den Publikationen unserem Merkblatt.

Das entsprechende Antragsformular können Sie telefonisch oder per E-Mail bei den nebenstehenden Ansprechpartnerinnen anfordern. Gerne klären wir auch vorab mit Ihnen Ihre Fragen zur Höhe der übernahmefähigen Kosten.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!

 

Kontakt

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02104 99-0
 
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Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Frau Mastnak
Sachgebietsleiterin

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Frau Steinmetz
Bestattungskosten für kreisangehörige Städte

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02104 99-2174
 

Frau Münzer
Bestattungskosten für Heimbewohner

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02104 99-2171
 

Herr Nölle
Bestattungskosten für kreisangehörige Städte, allgemeine Informationen/Antragseingänge

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