Waffen
Schusswaffen, Gaspistolen, PTB-Zeichen, Messer, Schlagringe, Munition, Erlaubnis, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, „Kleiner Waffenschein“… Für Fragen rund um das Waffenrecht ist die Kreispolizeibehörde zuständig.
Wer Waffen oder Munition erwerben und besitzen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Die zuständige Waffenrechtsbehörde für den Kreis Mettmann ist die Kreispolizeibehörde.
Die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte meist Jagdscheininhabern, aktiven Sportschützen oder Erben erteilt. Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit brauchen Sie einen Waffenschein.
Für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis ist keine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig, zum Führen dieser Waffen benötigen Sie jedoch den „Kleinen Waffenschein“.
Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Schusswaffen und Munition sowie Hieb-, Stoß- und Anscheinswaffen (Nachbildungen scharfer Schusswaffen). Zu Ihrer Information bieten wir Ihnen unten verschiedene Sach- und Fachpublikationen sowie Internetlinks.
Di und Do | 8.30-12.00 Uhr, 13.30-15.30 Uhr |
Mo, Mi, Fr | geschlossen |
Termine erhalten Sie nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Adalbert-Bach-Platz 1
D - 40822 Mettmann